Bauen – mit Recht

Wir diskutieren mit den Vertretern der
öffentlichen Hand zuerst als Planer und können somit auf Bindungen der örtlichen Situation kreativ reagieren. Die Potenziale der
Grundstücke werden für die Eigentümer dadurch erheblich erweitert.

Planungssicherheit durch Genehmigung oder Vorbescheid. Sowohl für den Veräußerer, wie auch für den Erwerber. Hierzu erfassen wir
sämtliche Grundlagen, lassen Gutachten
erstellen, zeigen Fotodokumentationen.

Wir erstellen Skizzen, stimmen diese ab, lassen Bodenprofile mit Baumbestand erstellen und ermitteln die notwendigen Reaktionen bezüglich der Baumschutzsatzung, soweit erforderlich.